Feuerwehr macht Ausbildung für neue Fahrer

Die Gemeindefeuerwehr hat in den letzten Wochen 19 neue Fahrer für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen ausgebildet. Dies ist zwingend notwendig, um sicherzustellen, dass stets genügend Fahrer und Maschinisten zur Verfügung stehen, um die Einsatzfahrzeuge zu bewegen.

Auch die Feuerwehr ist von gesetzlichen Regelungen nicht ausgenommen. Alle, die vor 1999 die alte Führerscheinklasse 3 erworben haben, durften Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen fahren. Wer ab 1999 jedoch die Führerscheinklasse B in einer Fahrschule erworben hat, darf nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren und eine Anhängelast von 750 kg ziehen, sofern das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.

In der Gemeinde Gnarrenburg sind die meisten Feuerwehren mit dem Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) ausgestattet. Dieses kleinste Löschfahrzeug fiel früher in die Klasse bis 3,5 Tonnen und konnte daher mit der Führerscheinklasse B gefahren werden. Aufgrund gestiegener Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen sind die Fahrgestelle jedoch inzwischen so schwer, dass sie nicht mehr in die Gewichtsklasse bis 3,5 Tonnen fallen. Die meisten Fahrzeuge wiegen heute 5 Tonnen oder mehr.

Seit 2011 hat die Landesregierung in Niedersachsen ein Gesetz erlassen, das es Rettungskräften von Organisationen wie dem DRK, der DLRG, dem THW und der Feuerwehr erlaubt, Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zu fahren. Diese Berechtigung darf allerdings nur für Einsatzfahrzeuge genutzt werden, nicht im privaten Bereich.

Für diese Berechtigung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Der Teilnehmer muss mindestens zwei Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B und Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sein. Die Abnahme der Einweisungsfahrt kann ebenfalls durch ein Feuerwehrmitglied erfolgen. Der Prüfer muss ebenfalls Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sein, das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit fünf Jahren im Besitz der Klasse C1 sein und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Ein theoretischer Unterricht fand an einem Abend unter der Leitung des Fahrschullehrers Andre Wenzel statt, der selbst Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Brillit ist. Andre wies die Teilnehmer darauf hin, dass das Gewicht und die Größe der Einsatzfahrzeuge andere Fahr- und Bremseigenschaften mit sich bringen als ein gewöhnlicher PKW. Zudem wurden Themen wie Ladungssicherung und Abfahrtskontrolle behandelt, und der sogenannte „tote Winkel“ wurde anschaulich erklärt.

Die interne Einweisung endete mit einer 45-minütigen Abschlussfahrt, die bestimmte Kriterien erfüllen musste:

  • Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten unter Berücksichtigung des Beladezustandes.
  • Rückwärtsfahren, insbesondere das Rückwärtsfahren nach rechts in Einmündungen, Kreuzungen oder Einfahrten.
  • Rückwärts einparken.
  • Rangieren.

Diese Fahrprüfungen wurden von dem stellvertretenden Gemeindebrandmeister Meik Mahnstein und Ingo Kück abgenommen.

Alle Teilnehmer haben die Prüfungen mit Bravour bestanden und stehen den Ortsfeuerwehren der Gemeinde nun als neue Fahrer zur Verfügung.

 

Text: Ingo Kück – Mitglied der Ortsfeuerwehr Karlshöfen