Aprilscherz: Mitteilung zu den Osterfeuern 2025

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt eine befristete Sonderregelung für die diesjährigen Osterfeuer.

Ab sofort gilt: Osterfeuer dürfen an Ostersamstag und Ostersonntag eine maximale Fläche von 5 m² nicht überschreiten. Diese Maßnahme dient der Gefahrenabwehr.

Zur Einhaltung dieser Auflage wird die Feuerwehr Gnarrenburg über die Osterfeiertage in abwechselnden Schichten Kontrollen im gesamten Gemeindegebiet durchführen. Dabei wird gezielt geprüft, ob die erlaubte Maximalgröße eingehalten wird.

Sollten Verstöße festgestellt werden, erfolgt das kontrollierte Ablöschen des Osterfeuers durch die Einsatzkräfte vor Ort.

Wir bitten um Verständnis und wünschen trotz der Einschränkungen allen ein schönes und sicheres Osterfest.