Rauchmelder schlägt Alarm – Glücklicherweise kein Feuer

Beispielbild

Einsatzort: Karlshöfen

Einsatzstichwort: RWM - Auslösung Rauchwarnmelder ohne Brandzeichen


Alarmierte Einheiten:

FF Karlshöfen

Fahrzeuge am Einsatzort:

TLF Karlshöfen 12-20-31
LF Karlshöfen 12-45-31

Karlshöfen. Die Ortsfeuerwehr Karlshöfen wurde am 12. September 2021 um kurz vor 22 Uhr zu einem ausgelösten Rauchmelder in die Hamburger Straße alarmiert. Ein Nachbar hat das Piepen wahrgenommen und den Notruf abgesetzt. Nach der Erkundung der ersten Einsatzkräfte konnte schnell Entwarnung geben. Ein Brand war glücklicherweise nicht ausgebrochen. Nach nur 30 Minuten war der Einsatz bereits beendet.

Angemerkt

  • Seit wann sind Rauchmelder in Niedersachsen vorgeschrieben?
    • In Neu- und Umbauten müssen seit dem 04.04.2012 Rauchmelder eingebaut werden.
    • Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist, diese endet jedoch spätestens am 31.12.2015.
  • Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
    • Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
    • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
    • In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
  • Wer muss Rauchmelder installieren?
    • Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.
  • Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung?
    • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
    • ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen.
    • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer