Fahrendorf. Am vergangenen Wochenende stand für die Atemschutzgeräteträger (AGT) der Fahrendorfer Ortsfeuerwehr ein extra Übungstag auf dem Dienstplan.
Der Samstagmorgen wurde zuerst mit einer Theorieeinheit begonnen. Es wurden sich grundlegende Dinge, die in der Feuerwehrdienstvorschrift 7 stehen, die ein AGT beachten muss, angeschaut. Hierbei wurde sich z.B. die PSA (persönliche Schutzausrüstung) oder auch „Erfordernisse, um AGT zu werden“ angeschaut.
Um ein Atemschutzgeräteträger werden zu können, müssen die Kameraden mindestens 18 Jahre alt sein, die körperliche Eignung der G26 Untersuchung nachweisen können und erfolgreich die QS1 (ehemals Truppmann 1) und den Sprechfunker Lehrgang (neu Modul 11.0) absolviert haben. Danach kann man am Lehrgang zum AGT teilnhemen.
Die G26 Untersuchung muss alle 36 Monate erneuert werden. Ab dem 50. Lebensjahr muss diese sogar alle 12 Monate erneuert werden.
Am späten Vormittag wurde dann ein Einsatz simuliert. Die Meldung lautete: „Brennendes Einfamilienhaus. Eine Person befindet sich noch im Gebäude.“ In einem, durch eine Nebelmaschine verrauchten Gebäude, konnten die Kameraden unter Atemschutz, eine Personensuche üben. Hierbei wurde auf verschiedene Dinge geachtet, wie z.B. die Kommunikation im einzelnen Trupp oder auch die Kommunikation mit der Einsatzleitung, bzw. der Atemschutzüberwachung. Im Anschluss wurde sich darüber ausgetauscht, was aus eigener Sicht schlecht lief und wie man es im Realfall hätte besser machen können.
Solch eine Unterweisung, die Übung unter „Einsatzbedingungen“ und auch die Belastungsübung in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Zeven, müssen mindestens einmal im Jahr absolviert werden, um ein AGT zu bleiben.