Atemschutzgerätewarte auch während Corona gefordert
Gnarrenburg. Atemschutzgeräte sind einer der wichtigsten Gerätschaften für die Einsatzkräfte der Feuerwehr, wenn sie zu einem Brandeinsatz gerufen werden. Sie schützen die Atemschutzgeräteträger vor dem Rauch und den damit verbundenen giftigen Gasen. Mit ihrer Hilfe werden z. B. Personen aus brennenden und stark verrauchten Gebäuden gerettet, brennende Gebäude oder Gegenstände die eine starke Rauchentwicklung haben gelöscht oder weitere Gebäude die sich dicht an einem Brandobjekt und im dichten Rauch befinden, mithilfe einer Riegelstellung vor den Flammen geschützt. Die Atemschutzgeräte versorgen die Einsatzkräfte mit Umluftunabhängiger Atemluft, sodass diese eine gewisse Zeit im Rauch arbeiten können. Daher ist eine regelmäßige Überprüfung der Geräte auch enorm wichtig.
Der Gemeindeatemschutzbeauftragte für die Feuerwehr Gnarrenburg ist Heiko Zellin. Er überwacht die Arbeiten der einzelnen Atemschutzgerätewarte und Atemschutzbeauftragten auf Ortsebene und ist deren erster Ansprechpartner bei Problemen oder Fragen in Bezug auf den Bereich Atemschutz. Außerdem koordiniert Zellin die Termine für z. B. anfallende Wartungsarbeiten die nur in der FTZ (Feuerwehrtechnischen Zentrale) in Zeven erledigt werden können. Falls Hilfe benötigt wird, unterstützt er die Atemschutzgerätewarte und Atemschutzbeauftragten bei den anfallenden Arbeiten.
In der Ortsfeuerwehr Gnarrenburg ist Bernd Fromme Atemschutzgerätewart. Seit Januar 2017 kümmern er und sein Stellvertreter Andreas Schulz, sich um die Überprüfung, Wartung und Reinigung der Atemschutzmasken und Geräte, sowie das dazugehörige Equipment.
Es wird in zwei Arten der Prüfung und Wartung unterschieden. Zum einen gibt es die monatliche Überprüfung bzw. Wartung und zum anderen die halbjährliche Überprüfung bzw. Wartung.
Monatliche Überprüfung / Wartung
Hierbei wird bei allen Atemschutzgeräten, die auf den Fahrzeugen verlastet sind, eine Sichtprüfung durchgeführt. Es wird nach defekten an z. B. den Schnallen, den Verschlüssen, der Atemluftflasche oder des Manometers gesucht. Wenn keine zu finden sind, geht es mit einer sogenannten „Einsatzkurzprüfung“ weiter. Hierbei wird die Flasche einmal bis zum Anschlag aufgedreht und direkt daran wieder zugedreht. Jetzt darf der Druck innerhalb einer Minute um nicht mehr als 10 Bar abfallen. Hierbei wird geschaut ob der Lungenautomat, der später an die Maske angeschlossen wird, dicht ist und dem Druck standhält. Falls dies nicht der Fall ist, muss das Gerät aus dem Fahrzeug genommen und instand gesetzt werden. Im Anschluss daran wird der „Bewegungslosmelder“ – auch „Todmanmelder“ genannt – überprüft. Der „Bewegungslosmelder“ gibt in bestimmten Stufen verschiedene Töne ab, falls sich der Melder (der Atemschutzgeräteträger) über einen gewissen Zeitraum nicht bewegt hat. Dadurch kann der Geräteträger, wenn er z. B. in einem Gebäude bewusstlos geworden ist, möglichst schnell gefunden werden.
Sind alle Geräte ohne Auffälligkeiten ist die monatliche Überprüfung / Wartung abgeschlossen. Die sogenannte Einsatzkurzprüfung muss übrigens jeder Atemschutzgeräteträger, vor dem Einsatz und nachdem tauschen einer Atemluftflasche, durchführen.
Die Dauer für so eine Sichtung bzw. Überprüfung, beträgt pro Gerät zirka fünf Minuten. Bernd Fromme und Andreas Schulz führen dieses in der Ortsfeuerwehr Gnarrenburg monatlich durch um auch im Falle einer andauernden Zeit, von eventuell mehreren Monaten in der die Ortsfeuerwehr nicht zu einem Brandeinsatz alarmiert worden ist bzw. die Geräte aufgrund des Einsatzes nicht benötigt worden sind, die Sicherheit für alle Atemschutzgeräteträger sicherstellen zu können.
Halbjährliche Überprüfung / Wartung
Alle sechs Monate müssen in den einzelnen Ortsfeuerwehren auch die sogenannten „Dräger-Combination-Filter“ überprüft werden. Diese befinden sich in einem Karton der mit einem Siegel verschlossen ist. Es kann daher lediglich eine Sichtprüfung des Kartons durchgeführt werden. Dabei wird geschaut ob dieser irgendwelche Beschädigungen aufweist oder nass ist. Zudem wird überprüft, ob der Filter noch gültig ist. Diese Filter laufen nach einer bestimmten Zeit ab und dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Bei Beschädigungen o. Ä. wird der Filter aus dem Fahrzeug genommen, er ist dann für den Einsatz untauglich.
Zudem müssen alle Chemikalienschutzanzüge halbjährlich überprüft werden. Auch hier wird eine Sichtprüfung durchgeführt. Es gibt vier solcher Schutzanzüge in der Gemeinde Gnarrenburg, die vom Landkreis beschafft wurden sind. Sie sind bei der Ortsfeuerwehr Gnarrenburg stationiert.
Wenn die Prüfung an den Atemschutzgeräten, den „Combinations-Filtern“ und den Chemikalienschutzanzügen abgeschlossen ist, müssen Fromme und Schulz dies, genauso wie alle weiteren Atemschutzgerätewarte und Atemschutzbeauftragten der einzelnen Ortsfeuerwehren in der Gemeinde Gnarrenburg, in ein Programm namens „FeuerOn“ eintragen. In dem Programm wird alles genauestens dokumentiert.
Nach gut zwei Stunden ist die Überprüfung / Wartung abgeschlossen.